Autor
Jürgen Linsenmaier | Nachhaltigkeitsberatung
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Heut ein ganz, ganz trockenes Thema – ESG Pflicht
Für Unternehmen bedeutet das, neben der Wirtschaftsbilanz braucht es zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht – zertifiziert.
Die ESG Pflicht kommt also und die Ausweitung der nicht-finanziellen Berichtspflicht auf den Mittelstand erzeugt bereits jetzt entsprechenden Handlungsdruck.
Bereits seit 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherung mit mehr als 500 Mitarbeitern auf Grundlage der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie) in Sachen ESG berichten.
Was ändert sich nun. Kleinere und mittelständische Unternehmen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Mio. Euro, unterliegen dann ebenso der Berichtsplicht.
Auch wenn sich der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, sollten sich Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden zeitnah darauf einstellen.
Es gilt sich darauf vorzubereiten, bald über die Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten zu müssen.
Ich empfehle jedem Unternehmen sich bereits Anfang 2023 darauf einzustellen und für entsprechende Prozesse und auch KnowHow zu sorgen.
Wie findet ihr, dass die EU hier im Bereich Nachhaltigkeit massiv aktiv wird?
#nachhaltigkeitjetzt
Der Good-Practice Weg